März 14
Wir machen Urlaub!
Unser Gefahrgutbüro ist von Montag, den 17.03.2025 bis einschließlich Montag, den 24.03.2025 geschlossen. Sie können uns gerne eine Mail senden oder eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. In ganz dringenden Fällen können Sie uns über die Mobilfunknummer erreichen! Ab Dienstag, den 25.03.2025 stehen wir wieder zu ihrer Verfügung!
März 14
Die neue Multilaterale Vereinbarung erleichtert bestimmte Beförderungen gebrauchter Gegenstände, Maschinen oder Geräte auch innerhalb Deutschlands.
Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten – vorgeschlagen von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und nun gezeichnet von Österreich (gültig bis 31.12.2026).
Die Vorschriften des ADR müssen nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, die im Inneren mit gefährlichen Gütern (ausgenommen Klasse 1 und 7) verunreinigt sein können, angewendet werden. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert. Und es wurden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass der Inhalt sicher eingeschlossen ist, und um ein Austreten des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen zu verhindern.
Dez. 31
robert-marquardt.de und marquardt-gefahrgutbuero.de erstrahlen seit 01.01.2010 in neuem Glanz.
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