Gefahrgut-News:

News 27 April, 2026

ADR-Schulungsbescheinigungen (Update):

Kroatien und Usbekistan haben die Informationen zu den Mustern der nationalen ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer aktualisiert.

(mih) Kroatien und Usbekistan haben auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) die Informationen zu den Mustern der nationalen ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer gemäß Abs. 8.2.2.8.5 ADR aktualisiert.

Kroatien stellt seit März 2026 neue nationale ADR-Schulungsbescheinigungen aus. Neben diesem Muster ist auch ein Muster der bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigungen dargestellt; Letztere bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig. Sicherheitsmerkmale sind nicht beschrieben.

Usbekistan hat die bereitgestellten Informationen erneut überarbeitet: Es sind nun drei Muster dargestellt. Zwei zeigen, wie die ADR-Schulungsbescheinigungen seit dem 8. Oktober 2020 ausgestellt werden. Ein weiteres Muster zeigt eine ADR-Schulungsbescheinigung, die bis 2. Januar 2027 gültig ist. Sicherheitsmerkmale sind nicht beschrieben.

Die UNECE-Webseite „ADR Certificates“ zeigt alle derzeit gültigen Bescheinigungen der ADR-Vertragsparteien, die auch heruntergeladen werden können. Von einigen ADR-Vertragsparteien fehlen noch entsprechende Muster. 

Schmerzhaftes Bußgeld muss nicht sein!

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Denn der „Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“ So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel die Zugänglichkeit zur aktuellen Fassung des §16 Arbeitszeitgesetz.

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