Jan. 15
| Multilaterale Vereinbarung M366 ADR: |
| Deutschland hat am 8. Oktober 2025 die von Italien initiierte multilaterale Vereinbarung M366 gezeichnet. Damit ist diese ADR-Ausnahme auch im innerstaatlichen Verkehr nutzbar. Die M366 befreit feste Stoffe, VG III, die bleihaltige Metalllegierungen enthalten, in bestimmten Fällen und unter Einhaltung festgelegter Verpackungsregelungen, von der Anwendung der weiteren Regelungen des ADR. Die Ausnahme ist bis zum 31.8.2027 befristet. |
Multilaterale Vereinbarungen, die ungültig werden:
Seit 1. Januar 2026 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden.
Seit 1. Januar 2026 dürfen folgende zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden:
- M347 – Beförderung des Affenpockenvirus
- RID 2/2022 – Beförderung des Affenpockenvirus
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